Seismische Messung bei sensiblen Gebäuden
Der Schutz von Mensch und Natur hat bei der Genehmigung von seismischen Untersuchungen höchste Priorität.

Bei der Planung von seismischen Messlinien wird vor Ort die Sicherheit von sensibler Infrastruktur (z. B. Brücken), unterirdischen Leitungen, Schutzgebieten (Wasser, Natur…) und denkmalgeschützten Gebäuden geprüft und berücksichtigt.

Während der seismischen Messungen schickt ein Konvoi von voraussichtlich drei Vibrationsfahrzeugen schwache, künstlich erzeugte Vibrationen (Schallwellen) in den Untergrund. Die Vibroseismik ist minimal invasiv und wurde eigens dafür entwickelt, möglichst schonend die geologischen Strukturen in der Tiefe zu erforschen. Sollten eventuell Schäden entstehen (z. B. leichte Flurschäden), werden diese geprüft und ausgeglichen.

Die Frequenz der Vibrationen, welche die Vibrationsfahrzeuge gleichzeitig erzeugen, liegt im zwei- bis dreistelligen Hertz-Bereich. Die Messung an einem Messpunkt dauert 1 bis 3 Minuten. So wird gewährleistet, dass die Belastung durch Vibrationen und Lärm so gering wie möglich bleibt. Grundlage dafür ist die DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen, Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen). Sie legt verbindlich fest, wie hoch Erschütterungseinwirkungen auf Bauwerke sein dürfen und wie sie zu messen und zu beurteilen sind.

Die Mitarbeiter:innen des Messtrupps prüfen mit Bodenschwingmessungen, dass die Vibrationen in keinem Moment so stark sind, dass sie für Gebäude kritische Grenzwerte erreichen.

Um Fauna und Flora zu schonen, finden die Messungen in der vegetationsarmen Phase von Oktober bis November und damit auch außerhalb der Brut- und Setzzeit von Vögeln und Wildtieren statt.